Unser Digitalkonzept (Corona)
Im aktuellen Schuljahr findet der Unterricht für alle Jahrgänge unter regulären Bedingungen nach Stundentafel statt. Die Fachanforderungen werden umgesetzt und den Schüler*innen wird das Erreichen der Abschlüsse ermöglicht.
Die Entwicklung des Pandemie-Geschehens ist jedoch nicht für das gesamte Schuljahr absehbar. So könnte es wieder zu Situationen kommen, an denen sich einzelne Schülerinnen und Schüler, Kohorten oder auch die ganze Schule im Distanzlernen befindet. Vor diesem Hintergrund sind wir weiter bemüht, unsere Ausstattung und insbesondere derjenigen Schülerinnen und Schüler, die zuhause nicht mit digitalen Endgeräten versorgt sind, voranzutreiben und die Nutzung des Lernens mit digitalen Medien zu organisieren. Dabei soll so oft und so viel wie möglich Präsenzunterricht erteilt werden.
Für den Fall, dass einzelne Schüler*innen und/oder Lehrkräfte oder Kohorten nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können/dürfen, soll dieser durch das sogenannte „Distanzlernen“ ergänzt werden.
Dieses beinhaltet via unserem pädagogischen Lernmanagementsystem IServ folgende Komponenten: E-Mail, Aufgabenmodul und Videokonferenzen.
Diese besondere Form des Lernens stellt an alle daran Beteiligten, insbesondere an unsere Schüler*innen, sehr hohe Herausforderungen. Um sie dennoch erfolgreich umsetzen zu können, ist neben geeigneten technischen, strukturellen und organisatorischen Voraussetzungen vor allem eine vertrauensvolle und regelmäßige Kommunikation vonnöten.
Zu diesem Zweck haben wir folgende schulinterne Rahmenbedingungen festgelegt:
1. Einzelne Schüler*innen bzw. Kleingruppen können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen:
Einzelne Schüler*innen, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, werden durch ihre Klassen- und Fachlehrkräfte mit Unterrichtsmaterial versorgt (IServ, Mitschüler*innen, Post).
wichtig: regelmäßiger (bitte mindestens einmal pro Woche) persönlicher Kontakt (E-Mail, Telefon, Chat oder Videokonferenz) zwischen den Klassenlehrkräften und (einzelnen) Schüler*innen (Beziehung, Austausch, Rückmeldung)
2. Kohorten (Jahrgänge, Klassen, Kurse) dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen:
Für Kohorten, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, findet der Unterricht ausschließlich unter Einbeziehung verschiedener digitaler Möglichkeiten gemäß den gültigen Stundenplänen statt.
ebenso wichtig: regelmäßiger (mindestens einmal pro Woche) persönlicher Kontakt (E-Mail, Telefon, Chat oder Videokonferenz) zwischen den Klassenlehrkräften und (einzelnen) Schüler*innen (Beziehung, Austausch, Rückmeldung)
Da vermutlich die Lehrkräfte dieser Kohorten ebenso nicht unterrichten können werden, wird ggf. auch der Unterricht anderer Kohorten betroffen sein. Auch diese werden dann auf der Grundlage der gültigen Stundenpläne und des aktuellen Vertretungsplans digital unterrichtet.
3. Distanzlernen für die ganze Schule (Shutdown):
Alle Schüler*innen werden ausschließlich digital gemäß der Stundentafel unterrichtet.
Der digitale Distanzunterricht kann über Videokonferenzen, tägliche Aufgaben oder Wochenaufgaben erfolgen.
Für Aufgaben gilt grundsätzlich, dass sie für alle Fächer über IServ zur ersten Fachunterrichtsstunde in der Woche gemäß dem Stundenplan gestellt werden.
Deren Umfang richtet sich nach der Wochenstundenzahl des jeweiligen Faches.
In begründeten Fällen kann eine Lehrkraft auch einzelne Schüler*innen in die Schule bestellen, um Aufgaben zu übergeben / zu besprechen.
Bearbeitungszeit für Schüler*innen:
Wird von der Fachlehrkraft festgelegt.
Allgemeine und individuelle Rückmeldungen der Lehrkräfte an die Schüler*innen und ggf. deren Eltern:
Zeitnah nach Erhalt der bearbeiteten Aufgaben
Erreichbarkeit der Lehrkräfte:
Die Lehrkräfte vereinbaren mit ihren Klassen/Lerngruppen nach Möglichkeit feste Kommunikationstermine (Telefon, Chat oder Videokonferenz).
Auch hier gilt: regelmäßiger (bitte mindestens einmal pro Woche) persönlicher Kontakt (Telefon, Chat oder Videokonferenz) zwischen den Klassenlehrkräften und (einzelnen) Schüler*innen (Beziehung, Austausch, Rückmeldung).
Leistungsbewertung:
Die von den Schüler*innen erbrachten Leistungen im Distanzlernen sind in angemessener Form nach aktueller Rechtslage als Unterrichtsbeiträge bei der Notenfindung zu berücksichtigen.